AGB

LANDHOTEL GUT ZARRENTIN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Allgemeine Regelungen


Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.


1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Zimmerreservierungen, Beherbergungen sowie für Veranstaltungen in den Konferenz-,

Bankett-, Gast- und Funktionsräumen des „Landhotels Gut Zarrentin" und des angeschlossenen Hofcafés einschließlich des Gartenbereiches sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen. Sie gelten auch für andere Räume und sonstige Flächen, die das Hotel und das Café zur Verfügung stellen, sowie für die damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen.


2. Auf die mit dem Hotel abgeschlossenen bzw. angebahnten Verträge sind die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (insbesondere auch die allgemeinen Regelungen des Schuldrechtes, des BGB, sowie Miet-, Kauf-, Dienst- und Werkvertragsrecht und die Regelungen über die Einbringung von Sachen bei Gastwirten) anzuwenden.


3. Leistungen und Tarife werden von der Geschäftsleitung des Hotels festgelegt und können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als sechs Monate beträgt. Für den Fall der Erhöhung von Preisen besteht für den Besteller ein Rücktrittsrecht, das unverzüglich nach Zugang der Information über die Preiserhöhung in Schriftform gegenüber der Geschäftsleitung des Hotels zu erklären ist.


4. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Eine Lösung vom Vertrag, die nicht auf einem Verschulden des Hotels beruht, kann nur im Einverständnis mit dem Hotel und unter Berücksichtigung der Regelungen in den Ziffern  8 und 12-16 dieser AGB erfolgen.


Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Sturm, Wasserschadenusw.) oder sonstiger, vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, die das Hotel selbst unter Aufbringung üblicher und zumutbarer Anstrengungen an der Leistungserbringung hindern, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast hieraus Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz zustehen.


Reservierte Zimmer stehen am Ankunftstag ab 14 Uhr und am Abreisetag bis 11 Uhr zur Verfügung. Das Hotel ist berechtigt, reservierte Zimmer am Anreisetag nach 19 Uhr anderweitig zu vergeben, es sei denn, dass ausdrücklich eine Spätanreise vereinbart wurde. Wird das Zimmer am Abreisetag länger als die vorstehend genannte Abreisezeit belegt, kann das Hotel einen weiteren Tag Logis belasten. Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf einer vorherigen Vereinbarung mit dem Hotel.


5. Optionstermine sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsfrist die reservierten Zimmer, Konferenz- und Banketträume anderweitig zu vermieten.


6. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt in bar und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins zu berechnen, wenn nicht ein Vertragesschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.


7. Zimmer werden am Anreisetag automatisch bis 19:00 Uhr gehalten. Sollte die Anreise nach 19:00 Uhr erfolgen, bitten wir um kurze telefonische Information, da wir uns sonst vorbehalten, das Zimmer anderweitig zu vermieten. Erhalten wir keinen Anruf, Sie reisen nicht an und das Zimmer konnte nicht anderweitig vermietet werden, tritt automatisch Absatz 8 in Kraft.


8.Zimmerstornierungen sind bis 8:00 Uhr am Tag vor der Anreise kostenfrei, Danach fällt eine Pauschale in Höhe des Preises für die erste Nacht an. Stornierungen haben schriftlich (per Brief oder e-Mail) zu erfolgen.

Bei Terminen die Veranstaltungen enthalten gelten dafür die Regelungen für Veranstaltungen.


9. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden jedweder Art, außer für den Fall, daß das Hotel vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu vertreten hat. Dies gilt vor allem - ohne sich aber darauf zu beschränken - für Schäden, die durch Brand, Wasserschaden, Einbruch, Vandalismus oder Diebstahl bedingt sind.


Die Nutzung des Geländes und des Parks ist den Hotelgästen - auf eigene Gefahr - gestattet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin daß der Teich nicht gesichert ist und sich Totholz aus dem alten Baumbestand lösen kann. Den Eltern obliegt die Haftung und die Aufsichtspflicht für ihre Kinder.


10. Alle Gästezimmer sind Nichtraucherzimmer. Sollte in einem Nichtraucherzimmer geraucht werden, so ist das Hotel nicht in der Lage dieses Zimmer ungereinigt bzw. ausgelüftet weiter zu vermieten, daher behält sich das Hotel vor

eine Reinigungspauschale von 100,00 € zu erheben.


11. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das zuständige Gericht für den Standort des Hotels


Allgemeine zusätzliche Regelungen für Veranstaltungen


12. Reservierungen für Veranstaltungen werden für das  Hotel erst verbindlich, wenn der Veranstalter den ihm von uns übersandten Organisationsvorschlag schriftlich bestätigt, sowie mindestens 30 % des vereinbarten Rechungsbetrages bezahlt hat, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.


13. Die vom Veranstalter bei der Reservierung angegebene Teilnehmerzahl und die Menüauswahl sind bis spätestens 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Tritt der Kunde zwischen der 6. und der 4.Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zu einem vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.


14. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis bzw. Buffetpreis x gebuchte Teilnehmerzahl. War für das Menü oder Buffet noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Menü/bzw. Buffet des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.


15. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um max. 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt.

Bei Unterschreitung der Teilnehmeranzahl um mehr als 5% erhebt das Hotel eine Schadenpauschale in Höhe von 80% des entgangenen Umsatzes an Speisen und Getränken. Bei einer Abweichung nach oben wir die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.


16. Bei Stornierung gilt Punkt 3/2 entsprechend. Berechnungsgrundlage ist die ursprünglich vereinbarte  Teilnehmerzahl multipliziert mit dem abgesprochenen Menü- oder Buffetpreis.


17. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke, wenn sie nicht Gegenstand der Veranstaltung sind und Demonstrationszwecken dienen, zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen, es sei denn, dass eine besondere Vereinbarung besteht. In diesen Fällen wird eine Service-, Gedeckgebühr bzw. Korkgeld berechnet (bei Wein z.B. Euro 10,- pro Flasche).


18. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Aus- oder Abbau, sowie während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter. Dem Veranstalter wir empfohlen, eine Versicherung für Schäden, die das Hotel nicht zu vertreten

hat, abzuschließen.


19. Wird im Rahmen der Veranstaltung Musik benutzt, so hat der Veranstalter erforderlichenfalls die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden. Das Hotel wird vom Veranstalter hinsichtlich aller Forderungen, die aus der unerlaubten Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind , freigestellt.


20. Bei einvernehmlicher Stornierung von Buchungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 5 ,- pro Buchung.


21. Der Veranstalter haftet für seine Gäste.


SONSTIGES

I. Der Gast darf mitgebrachte Speisen und Getränke grundsätzlich weder in den allgemein zugänglichen Räumen, noch im Hotelzimmer verzehren (es sei denn es gab darüber im Vorfeld eine Vereinbarung oder das Zimmer wurde als Appartement mit der entsprechenden Ausstattung vermietet). Ferner behält sich das Hotel vor, in diesem Fall dem Gast ein Service-Entgelt  bzw. Korkentgelt i.H. des dem Hotel entgangenen Gewinnes, der sich nach der aktuellen Preisliste des Hotels bemisst, in Rechnung zu stellen.


II. Angebotene Speisen und Getränke sind grundsätzlich zum Verzehr vor Ort bestimmt. Die Vereinbarung umfasst nicht die Mitnahme von Speisen. In Ausnahmefällen können bei Veranstaltungsbuffets nach vorheriger Vereinbarung Reste der Speisen mitgenommen werden. Dies gilt jedoch nicht für leicht verderbliche Speisen wie Fischgerichte etc. Das Hotel ist im Fall der Mitnahme von Speisen und Getränken von der Haftung jeglicher Art befreit.


III. Zurückgelassene Sachen des Gastes werden auf Anfrage auf Risiko und Kosten des Gastes diesem nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 1 Monat auf und berechnet dafür ggf. ein angemessenes, hierfür übliches Entgelt, das sich nach dem Aufwand für die Verwahrung richtet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen, soweit diese einen Wert darstellen, dem örtlichen Fundbüro übergeben oder am Ende des Jahres für einen guten Zweck versteigert.


Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht . Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende  gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Zarrentin, 1. März 2014


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